US-Gericht lehnt Auktionsstopp ab | Polarjournal
Das Arctic National Wildlife Refuge und das umkämpfte Fördergebiet (rot). Karte: US Geological Survey

Der Kampf um die geplanten Erdöl- und Gasförderungen im grössten US-amerikanischen Naturschutzgebiet in der Arktis, dem Arctic Wildlife National Refuge, ist ein seit Jahrzehnten im Gange. Während die Befürworter die wirtschaftliche Entwicklung der Region im Auge haben, sehen die Gegner die Gefährdung der sowohl kulturellen wie auch ökologisch wichtige Region im Norden Alaskas. Die Trump-Regierung hatte die Förderung vorangetrieben und gesetzlich verankert, um nun eine Auktion für die Pachtrechte noch kurz vor Ende der Amtszeit von Noch-Präsident Trump durchführen zu können. Die Gegner haben dagegen geklagt und bei US-Bezirksgericht in Anchorage einen Stopp beantragt. Der Entscheid darüber ist nun gefallen.

Das US-Bezirksgericht in Alaska und Richterin Sharon Gleason haben den Antrag für einen Stopp der geplanten Auktion zum Verkauf von Förderpatenten abgelehnt. Der von Umwelt- und Ureinwohnerverbänden eingebrachte Antrag hatte verlangt, dass die Auktion von heute Mittwoch, 7. Januar nicht durchgeführt werden soll, bis alle hängigen Klagen gegen die Förderprojekte und die Auktion von den Gerichten abgearbeitet sind. Die Verbände hatten geklagt, dass die offiziellen Stellen und Befürworter der Projekte den Natur- und Umweltschutz nicht richtig in ihrem Beurteilungsprogramm zur Freigabe berücksichtigt hätten. Richterin Gleason begründete ihren Entscheid damit, dass die klagenden Verbände nicht hinreichen etwaige Schäden darlegen konnten, so dass sie einen Stopp hätte verfügen können. Sie erklärte aber auch, dass „die Regierung keine endgültigen Massnahmen in ihrem Erkundungsvorschlag ergriffen habe“ wie die Agentur AP und verschiedene Medien melden.

Nach Plänen der Befürworter soll im grössten arktischen Naturschutzgebiet der USA im Küstenbereich Öl und Gas gefördert werden und im Hinterland eine komplette Infrastruktur zum Transport entstehen. Gegner beanstanden, dass die Schäden an der Natur nicht richtig eingeschätzt worden sind und die Beurteilungen auf alten Daten beruhen.

Doch in ihrem Urteil liess die Richterin eine Hintertür für die Gegner offen: Sollte das US Büro für Landmanagement bei seinen weiteren Erkundungen „bodenstörende Massnahmen“ durchführen, könne eine einstweilige Verfügung zum Stopp der Untersuchung beantragt werden. Die Umwelt- und Ureinwohnerverbände zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung, während ein Regierungssprecher diese als „erwartet und nicht überraschend“ bezeichnete. Die Gegner haben jedoch angekündigt, weiter gegen die geplanten Projekte vorzugehen.

Die Auktion soll heute durchgeführt werden. Doch wie weit die Pachtverkäufe die geplanten US$ 1 Milliarde einbringen sollen, ist fraglich. Denn nach bisherigen Erkenntnissen sind nur wenige Angebote eingegangen. Befürworter der Auktion erklären, dass es sich dabei um Taktik der Interessenten handle. Gegner erklären dagegen, dass sich die grossen Firmen aus der Geschichte zurückgezogen hätten und diese Pläne kaum mehr lukrativ seien aufgrund des niedrigen Ölpreise. Der gegenwärtige Stand liegt bei rund US$52 (Stand 06. Januar 2021).

Dr. Michael Wenger, PolarJournal

Print Friendly, PDF & Email
error: Content is protected !!
Share This