Am 8. Januar 2021 haben die EU und Grönland die Verhandlungen über ein neues Partnerschaftsabkommen für nachhaltige Fischerei (SFPA) und ein neues Abkommen abgeschlossen, das ihre Zusammenarbeit im Fischereisektor für die nächsten vier Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zwei Jahre, stärken wird. Dies ist aus einer Pressemitteilung der EU zu entnehmen.
Das Abkommen ist ein neuer wichtiger Meilenstein in der langjährigen bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und Grönland in der Fischerei und erneuert ihr Engagement für die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen. Dies ist das einzige gemischte Partnerschaftsabkommen für nachhaltige Fischerei (SFPA) im Nordatlantik und das finanziell drittwichtigste Abkommen für die EU. Damit kann die EU-Flotte mit 12 großen Trawlern 4 Jahre lang in grönländischen Gewässern weiterhin fischen. Das Abkommen kann danach um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Es wurden Fangmöglichkeiten für die gleichen Arten wie im aktuellen Abkommen ausgehandelt. Diese sind hauptsächlich Kabeljau, Rotbarsch, Heilbutt, Grönlandgarnele, Lodde und Grenadier. Ein möglicher Fang für Makrelen wurden ebenfalls in die Vereinbarung aufgenommen. Jede von Grönland in Zukunft übertragene Makrelenquote hängt davon ab, dass Grönland die Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Makrelen durch die Küstenstaaten mit der EU unterzeichnet. Die Referenzpreise wurden ebenfalls unter Verwendung einer zwischen beiden Parteien vereinbarten Methode unter Berücksichtigung der aktuellen Marktpreise aktualisiert.
Auf der Grundlage der Fangmöglichkeiten und der neu ausgehandelten Referenzpreise wird die EU Grönland einen jährlichen Finanzbeitrag von 16.5 Millionen EUR bezahlen. Davon sind 2.9 Millionen EUR zur Förderung der Entwicklung des Fischereisektors in Grönland vorgesehen.
Für die gesamte Dauer des Abkommens beträgt der geschätzte Wert 99 Millionen EUR. Zusätzlich zahlen die EU-Reeder Lizenzgebühren um in Grönländischen Gewässern fangen zu dürfen.
Dieses neue SFPA stellt einen wichtigen Schritt vorwärts in der Partnerschaft zwischen der EU und Grönland dar, die bis ins Jahr 1985 zurückreicht. Das neue Abkommen bestätigt die Grundsätze der gemeinsamen Fischereipolitik. Es entspricht der grönländischen Gesetzgebung sowie den Management- und wissenschaftlichen Maßnahmen, die im Rahmen der Nordwestatlantischen Fischereiorganisation (NAFO), der Nordostatlantischen Fischereikommission (NEAFC) und des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) ergriffen wurden. Durch das neue SFPA wird die Zusammenarbeit bei der Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeiten weiter verstärkt.
Großbritannien hat eigenes Abkommen
Die gemeinsame Fischereipolitik war auch einer der treibenden Gründe für die Abspaltung des Vereinigten Königreichs von der EU, die am 31. Dezember vollzogen wurde. Infolgedessen unterzeichneten Großbritannien und Grönland im November 2020 ein eigenes Fischereiabkommen.
Heiner Kubny, PolarJournal