Mit dem Pariser Klimaabkommen 2015 war die Erwartung an die zustimmenden Staaten gross, die fortschreitende Erwärmung und den Ausstoss von Treibhausgasen noch unter Kontrolle zu bekommen. Doch immer mehr wurde klar, dass die Staaten ihre Prioritäten anders setzen. Als Resultat entstanden immer mehr Demonstrationen von enttäuschten Menschen weltweit, die in der „Fridays for Future“-Bewegung kulminierte. Auch die Gerichte wurden mit den Forderungen der Klimaschutz-Bewegung beschäftigt, was nun in einigen Ländern zu Erfolgen für den Klimaschutz geführt hat.
In meiner Wahlheimat Deutschland hat neulich das Bundesverfassungsgericht – unbemerkt von vielen internationalen Medien – ein wegweisendes Urteil verfasst, das die Regierung verpflichtet, ihr Klimaschutzgesetz von 2019 nachzubessern, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen.
Klimaschützer, unterstützt von Organisationen wie Fridays for Future und Greenpeace, hatten Beschwerden eingelegt, weil der Staat ihrer Meinung nach „keine ausreichenden Regelungen zur alsbaldigen Reduktion von Treibhausgasen, vor allem von Kohlendioxid (CO2), unternommen (hatte), die aber erforderlich seien, um die Erwärmung der Erde bei 1.5 °C oder wenigstens bei deutlich unter 2 °C anzuhalten. Dies sei notwendig, weil bei einem Temperaturanstieg um mehr als 1.5 °C Millionen von Menschenleben sowie das Überschreiten von Kipppunkten mit unabsehbaren Folgen für das Klimasystem auf dem Spiel stünden. Mit der im Klimaschutzgesetz geregelten Reduktion von CO2-Emissionen könne das der Temperaturschwelle von 1.5 °C entsprechende „CO2-Restbudget“ nicht eingehalten werden“ – so die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Die im Klimagesetz vorgesehene Reduzierung des Treibhausgasaustosses von mindestens 55% bis 2030 sei nicht ausreichend und verletzte im Grundgesetz verbürgte Freiheiten, befand das Gericht. Außerdem fehlten hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031.
Das Recht auf Klimagerechtigkeit
Einer Generation dürfe nicht zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würden, so das Gericht.
Im Kampf, den Klimawandel mit Menschenrechten zu verknüpfen, stellt das Urteil einen bedeutenden Durchbruch dar. Das Gericht verpflichtet die Regierung, das Gesetz zu überarbeiten, und zwar mit Fristen, die sofortiges Handeln notwendig machen. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember 2022 die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 näher regeln.
Die Bedeutung dieses historischen Urteils ist kaum zu überschätzen. International hat es anscheinend nur mäßig öffentliche Aufmerksamkeit erhalten. Es wird aber als Basis für weitere Gerichtsverhandlungen dienen, und nicht nur in Deutschland.
„Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen … in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz.“
Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland
Das höchste Gericht eines Landes, das zu den führenden Wirtschaftsmächten und den globalen Klimaakteuren der Welt gehört, hat jungen Menschen das Recht zugestanden, dass ihre Regierung per Gesetz umgehend der fortschreitenden Klimaerwärmung Einhalt gebietet. Gleichzeitig muss sie sicher stellen, dass künftigen Generationen, die bereits durch unsere bisherigen Emissionen benachteiligt werden, nicht eine noch höhere Last aufgebürdet wird.
„Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen … in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz.“ Gerichtsurteile gehören normalerweise nicht zu meiner Lieblingslektüre, aber dieses Dokument ist herzerwärmend. Der Schutzauftrag des Grundgesetzes, heißt es weiter in dem Urteil, „schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten“.
Unterlassungen anderer Staaten ist keine Ausrede
Interessant ist auch die „internationale Dimension“ des Gerichtsurteils:
„Der Klimaschutzverpflichtung aus Artikel 20a GG steht nicht entgegen, dass Klima und Erderwärmung globale Phänomene sind und die Probleme des Klimawandels daher nicht durch die Klimaschutzbeiträge eines Staates allein gelöst werden können. Der Klimaschutzauftrag… hat eine besondere internationale Dimension“. So verpflichtet das Grundgesetz den Staat, eine Lösung des Klimaschutzproblems gerade auch auf überstaatlicher Ebene zu suchen.
„Der Staat könnte sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen. Aus der spezifischen Angewiesenheit auf die internationale Staatengemeinschaft folgt vielmehr umgekehrt die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, eigene Maßnahmen um Klimaschutz tatsächlich zu ergreifen und für andere Staaten keine Anreize zu setzen, das erforderliche Zusammenwirken zu unterlaufen.“
Eine ermunternde Entwicklung auf dem Weg nach der UN-Klimakonferenz im schottischen Glasgow in November.
Die regierende Koalition in Berlin überschlug sich in ihren Bemühungen, das Gesetz möglichst rasch im Sinne des Gerichts zu verändern. Schließlich finden im September die Bundestagswahlen statt. Das Thema Klima steht weit oben auf der Agenda – und die Grünen sind auf einem guten Weg, stärkste Partei zu werden.
In den Niederlanden gab es bereits 2019 ein ähnliches Urteil.
Die Nachricht ist angekommen
Rund um die Welt scheint die Dringlichkeit, in Sachen Klimawandel aktiv zu werden, endlich ins öffentliche Bewusstsein gedrungen zu sein. Der Klimagipfel von UN-Präsident Biden brachte einige neue Versprechen und Klimaziele von führenden Politikern. Laut dem Climate Action Tracker, (CAT), einer unabhängigen wissenschaftlichen Analyse zweier Forschungsorganisationen, die seit 2009 Fortschritte im Kampf gegen den Klimawandel verfolgen, haben seit September 2020 zusätzlich angekündigte Verpflichtungen ihre Schätzung der Erderwärmung um 0.2°Celsius reduziert. Das heißt allerdings immer noch eine Erwärmung um 2.4° Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts, gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Das ist noch weit über die „deutlich unter 2°C und möglichst 155°C, die in der Pariser Vereinbarung stehen.
Die Erdtemperatur ist bereits 1.2°C höher als das vorindustrielle Niveau. Im Vorfeld der Glasgower Konferenz müssen viele Länder ihre Ziele verschärfen. Es scheint zunehmend klar zu werden, dass das Ziel von “Netto-Null-Emissionen”, das bisher von 131 Ländern, die für 75% der globalen Emissionen verantwortlich sind, anvisiert werden, zurzeit nicht das Schlüsselthema sein sollte. Laut CAT sind es aktualisierte Ziele für 2030, die überwiegend für die von ihnen errechnete Minderung des voraussichtlichen Temperaturanstiegs bis Ende des Jahrhunderts verantwortlich sind. In ihrer im Mai 2021 veröffentlichten Analyse betont die Gruppe die Notwendigkeit, die kurzfristigeren Ziele zu verschärfen, um die kumulierten Emissionen zu reduzieren.
Das passt auch zum Urteil des Deutschen Verfassungsgerichtes. Staaten dürfen Aktionen gegen den Klimawandel nicht immer weiter nach hinten verschieben und sich lediglich um ihre befristete Amtszeit und ihre Wiederwahl kümmern.
Der Prüfstein kommt, wenn Regierungen die von ihnen auf den Tisch gelegten Ziele in konkrete Politikmaßnahmen umsetzen müssen. Nach den Berechnungen von CAT würden die Klimamaßnahmen, die zurzeit tatsächlich von Regierungen umgesetzt werden, bis zum Ende des Jahrhunderts zu einem Temperaturanstieg von 2.9°Celsius führen.
Es ist noch nicht zu spät
Was bedeutet dann das Ganze für den eisigen Norden unseres Planeten?
Im 2019 veröffentlichten Bericht des Weltklimarats Special Report on the Ocean and Cryosphere in a Changing Climate, betonen die Autoren, dass ein niedrigerer Emissionspfad die Auswirkungen der Erwärmung auf die Kryosphäre, die von Eis und Schnee bedeckten Regionen der Erde, entscheidend beeinflussen würde.
In Szenarien, wo der Treibhausgasaustoß höher ausfalle, kämen dagegen viele Gemeinschaften, die vom Ozean und der Kryosphäre abhängig sind, bereits während der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts an die Grenzen ihrer Adaptionsmöglichkeiten (biologisch, physisch, geographisch, finanziell, technisch, sozial, politisch und institutionell).
Wenn die Emissionen niedriger ausfallen, könne man die Risiken für dieses Jahrhundert und die Zeit danach begrenzen, effektivere Reaktionen ermöglichen und weitere positive Effekte erreichen.
Der Weltklimarat betont zum Schluss ihres Berichts die Dringlichkeit, die Priorität auf schnelle, ehrgeizige, koordinierte und andauerndes Handeln zu setzen.
Wir können die Uhr nicht zurückdrehen. Aber je schneller wir unsere Emissionen reduzieren und die Klimaneutralität erreichen, desto kleiner der Schaden für den eisigen Norden und den Rest des Planeten.
Klimawissenschaftlerin Tamsin Edwards berichtet in der britischen Zeitung The Guardian vom 6. Mai 2021 von einer gerade veröffentlichen Studie, die sie mit KollegInnen durchgeführt hatte, “um ein umfassendes Bild der Zukunft des Landeises der Welt zu zeichnen”.
„Wir können den Meeresspiegelanstieg nicht aufhalten, aber noch gibt es eine Chance, ihn zu verlangsamen“, war die (von mir übersetzte) Schlagzeile.
Das Team kommt zu dem Schluss, dass eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1.5°C das Abschmelzen des Eises verlangsamen könnte.
„Viele meiner MitautorInnen arbeiten in der kalten, oft strafenden Umwelt der Gletscher und Eisschilde“, schreibt Edwards. „Wir hielten uns immer die Konsequenzen für die Welt vor Auge – den unumkehrbaren Verlust dieser einzigartigen Landschaften, und die Auswirkungen auf diejenigen, die an der Küste leben“.
Das Eis wird schmelzen. Der Meeresspiegel wird ansteigen, zieht Edwards Bilanz ihrer Arbeit. „Aber um wieviel – das liegt an uns“.
Das wachsende Interesse an Umwelt- und Klimathemen gibt Grund zur Hoffnung.
„Ein derartiges Umweltbewußtsein wie jetzt hatten wir noch nie”, erzählte mir UN-Umweltchefin Inger Andersen in einem Interview nach ihrer Amtsübernahme 2019. „Die Lösungen sind da“.
Es gibt keine Alternative. Wir müssen unseren Treibhausgasausstoß reduzieren und uns sehr schnell in Richtung Klimaneutralität begeben, um die Natur, von der wir in Teil sind, zu schützen – und um diesen Planeten für zukünftige Gene-rationen lebenswert zu halten.
Das kühne, wegweisende Urteil des Deutschen Verfassungsgerichts zeigt den Weg nach vorne. Wenn Regierungen ihren Pflichten nicht nachkommen, gibt es immer noch den Gang vor Gericht, um das Recht kommender Generationen auf eine gesunde Umwelt durchzusetzen – und das Recht auf ein Klima, dass keine Temperaturgrenzen überschreitet, die das Leben auf der Erde gefährden würden.
Die Zeit läuft uns davon. Aber noch haben wir die Wahl. Die Zukunft der Arktis – und des Rests des Planeten – gestalten wir.