Grönland verhängt Exportverbot für Belugawalprodukte | Polarjournal
Belugawale in Ostgrönland gehören möglicherweise einer gefährdeten Population in Svalbard an. Foto: Michael Wenger

Die Bevölkerung in Ostgrönland profitierte nur kurz von der in diesem Jahr wieder eingeführten Quote für Belugawale. Die grönländische Regierung musste Anfang März ein vorübergehendes Ausfuhrverbot von Belugawalprodukten verhängen — für ganz Grönland.

Der Grund für den Exportstopp von Belugafleisch ist, dass Belugawale in Ostgrönland möglicherweise einer gefährdeten Population in Svalbard angehören. Somit gilt die Jagd auf sie als nicht nachhaltig und ihre Produkte dürfen nicht mehr ausgeführt werden. Dies gilt für das Verschicken von Belugawalprodukten an Familie, Freunde und Krankenhauspatienten in Dänemark ebenso wie für Touristen, die Belugawalprodukte mitnehmen möchten. 

Die Jagd auf Belugas ist jedoch weiterhin erlaubt und Einwohner Ostgrönlands dürfen Beluga für die eigene Versorgung nach Dänemark einführen. Auch der Verkauf von Belugawalprodukten innerhalb Grönlands bleibt erlaubt.

Erst Ende vergangenen Jahres war für Ostgrönland eine technische Quote von 30 Belugawalen pro Jahr beschlossen worden, um die Fleischversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die Regierung von Grönland, Naalakkersuisut, bedauert es sehr, dass sie das Exportverbot verhängen musste, insbesondere weil das gesamte Land davon betroffen ist. «Für Naalakkersuisut ist es sehr bedauerlich, dass ein vorübergehendes Exportverbot für Belugawalprodukte aus Grönland eingeführt wird. Es widerspricht dem politischen Willen der grönländischen Regierung», heißt es in einer Pressemitteilung.

Für Belugawalprodukte aus Grönland kann derzeit keine Nachhaltigkeitserklärung ausgestellt werden, die für den Export notwendig ist. Foto: Michael Wenger

Belugawale fallen unter das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), was bedeutet, dass der Verkauf und die Ausfuhr von Belugawalprodukten international geregelt ist. «Belugawalprodukte dürfen nur exportiert und importiert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fang aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen stammt», so Naalakkersuisut. «Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die technische Quote für den Fang von Belugawalen in Ostgrönland negative Auswirkungen auf den Gesamtbestand an Belugawalen hat.»

Der Pressemitteilung zufolge zeigten frühere genetische Untersuchungen einzelner Belugas aus Ostgrönland, dass sie aus der kleinen und gefährdeten Svalbard-Population stammen. Welcher Population die neu gefangenen Belugas angehören, ist noch nicht bekannt. Nach Einschätzung der Nordatlantischen Kommission für Meeressäuger (NAMMCO) ist der Fang von Belugas aus dem Svalbard-Bestand nicht nachhaltig, weshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Ausfuhren negative Auswirkungen auf diese Population haben.

Der Exportstopp musste für ganz Grönland verhängt werden, da es derzeit nicht möglich ist, zwischen Produkten aus Ostgrönland und Westgrönland zu unterscheiden. Die grönländische Regierung prüft allerdings aktuell, ob es Möglichkeiten gibt, die Ausfuhr von Belugawalprodukten aus den nachhaltig genutzten Beständen in Westgrönland wieder zuzulassen.

Julia Hager, PolarJournal 

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