Kleinunternehmer im arktischen Goldrausch? | Polarjournal
Für Russland ist der Verkauf von Gold eine wichtige Einnahmequelle. Jährlich werden 340 Tonnen des Edelmetalls abgebaut.

In Russland sind Angeln und Eisfischen einer der populärsten Freizeitbeschäftigungen. Nun dürfte bald eine neue dazustossen. Wie die Tageszeitung Vedomosti berichtet, unterstützt die Regierung den Gesetzesentwurf über handwerkliche Tätigkeiten, der es Einzelpersonen ermöglichen soll, Gold abzubauen.

Die Kommission genehmigte auch Änderungen des Steuergesetzes zur Zahlung der Mehrwertsteuer durch Goldkäufer, wenn der Bergmann während des Berichtszeitraums weniger als 1 kg Gold abgebaut hat. 

Bald wird das schürfen von Gold auch für Kleinunternehmer legalisiert. Schaufeln, waschen und hoffen, so sieht der Tag eines Gold-Schürfers aus.

Laut der Initiative können sich Bewohner des Fernen Ostens und der Arktis über ein speziell geschaffenes Online-System als Einzelunternehmer registrieren lassen und erhalten Grundstücke zur kostenlosen Nutzung.

Ein Grundstück von nicht mehr als 10 Hektar wird für drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere drei Jahre „nach Vereinbarung der Parteien“ vergeben. 

Mit dem Gesetzentwurf hofft die Regierung die Zulassung von mehr privaten Bergleuten auf dem Markt die Nutzung nicht-industrieller Goldlagerstätten zu erhöhen. Zudem soll der illegale Bergbau und der illegale Handel mit Edelmetallen reduzieren werden. 

Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Einschränkungen für Goldsucher vor, darunter:

  • Der Bergmann darf nur an einem Standort arbeiten, eine Erdschicht bis zu 5 m entfernen und nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen.
  • Die maximale Goldmenge, die für den gesamten Zeitraum der Tätigkeit des Unternehmers auf dem Gelände abgebaut wird, sollte 30 kg nicht überschreiten.
  • Nicht erlaubt sind Sprengarbeiten, umwelt- und umweltgefährdende Stoffe, die Anwendung chemischer Methoden des Goldabbaus und die Verwendung von Geräten mit einer Leistung von mehr als 5 kW. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3’500 kg.
  • Der Standort darf sich nicht in den Gebieten befinden, in deren Grenzen sich Vorkommen mit Edelsteinvorkommen befinden.
  • Bergleute werden verpflichtet Aufzeichnungen über ihre Aktivitäten mit Foto- und Videoaufzeichnung des Standorts zu führen.
Das Goldwaschen gehört zu den ältesten und einfachsten Verfahren der Gewinnung von Goldpartikeln aus Flusssedimenten. Für Goldsucher mit geringen finanziellen Mitteln stellt es immer noch die einzig praktikable Methode der Goldgewinnung dar.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird der positive Effekt für die Haushalte der Regionen auf 15,1 bis 29,99 Milliarden Rubel (195 bis 390 Mio. USD) geschätzt, die über drei Jahre angesammelt werden. 

Die Legalisierung des handwerklichen Bergbaus könnte dazu beitragen, mehr als 10’000 neue Arbeitsplätze zu schaffen, heisst es in der Mitteilung. 

Nach Angaben der Union of Gold Miners existieren in Russland 247 Goldminen-Unternehmen mit einer Produktion von jeweils weniger als 30 kg pro Jahr und deren Gesamtproduktion beträgt 2 Tonnen pro Jahr. Insgesamt wurden in Russland in den letzten drei Jahren etwa 340 Tonnen Gold jährlich abgebaut. 

Experten meinten gegenüber Vedomosti jedoch, dass der Gesetzentwurf zu streng sei, wenn es darum gehe, den Bergleuten Kapazitätsbeschränkungen aufzuerlegen. Es sei unwahrscheinlich, dass die Bergleute, die derzeit im informellen „grauen“ Bergbausektor arbeiten, solche Bedingungen legalisieren und ihnen zustimmen, da dies ihrer Meinung nach ihre Gewinne erheblich schmälern würde.

Heiner Kubny, PolarJournal

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