Chile, die Antarktis und die neue Verfassung | Polarjournal
Wie hier auf Bernardo O’Higgins unterhält Chile ganzjährig Forschungseinrichtungen in der Antarktis. Bild: Sergio Gonzales Alacron / Wikipedia

Im Rahmen der chilenischen Verfassungsreform und der zweiten Phase der Ausarbeitung einer neuen Verfassung hat die universitäre Expertengruppe U-Antarctica einen Änderungsantrag zum Status der Antarktis ausgearbeitet. Der Verfassungsentwurf wird Ende des Jahres einer nationalen Abstimmung unterzogen.

Eine historische Premiere: In drei Monaten wird Chile die Arbeit an der zweiten Version seiner neuen Verfassung abschließen, die eine Erwähnung des Antarktis-Territoriums enthalten dürfte. Im vergangenen Monat brachte der parteiübergreifende Verfassungsrat, der den Text Artikel für Artikel vorbereitete, das Thema Antarktis erneut auf den Tisch. Die akademische Beratergruppe U-Antartica, die sich aus Experten für Polarrecht zusammensetzt, erinnert daran, wie wichtig es für Chile ist, dass dieses „Sondergebiet“ im Verfassungstext enthalten ist.

Chile bezeichnet sich selbst als das Tor zum 7. Kontinent und beansprucht seit 1906, als Präsident Germán Riesco die Comision Antartica Chilena gründete, die Souveränität über Teile der Antarktis.

1940 legte Präsident Pedro Aguirre Cerda die Grenzen des chilenischen Territoriums in der Antarktis fest, einschließlich der Meere, des Landes und der Gletscher zwischen dem 53. und dem 90. Meridian westlich von Greenwich. Dieses Gebiet umfasst die Antarktische Halbinsel und reicht bis zum Südpol.

1948 verteidigte Präsident Gabriel González Videla diesen Anspruch in einer Rede, die das Land von der Atacama-Wüste bis zum Südpol einte. „Für die Bewohner des südlichen Chiles war es wichtig, dass sie als im Zentrum des Landes und nicht als an dessen Ende stehend betrachtet wurden“, sagt Florian Vidal, ein Wissenschaftler für Polarpolitik.

Florian Vidal, Politikwissenschaftler an der Universität von Tromsø und Polarspezialist. Bild: IFRI

1959 wurden mit dem Antarktisvertrag die Gebietsansprüche der sieben Antarktisstaaten eingefroren. „Die Ansprüche von drei Staaten, Chile, Argentinien und dem Vereinigten Königreich, überschneiden sich auf der Antarktischen Halbinsel, was eine äußerst komplizierte geopolitische Situation schafft“, erinnert Florian Vidal. „Offiziell und rechtlich sind die Ansprüche eingefroren, aber sie beeinflussen immer noch die interne Dynamik der einzelnen Länder. Vor drei Jahren veröffentlichten die Argentinier beispielsweise eine nationale Karte, die die antarktische Halbinsel einschloss, was in Chile eine Polemik auslöste, die jedoch später vom chilenischen Außenministerium abgeschwächt wurde“.

Seit den 2000er Jahren verfügt Chile über ein Antarktisgesetz – das 2020 in Kraft trat -, um seine Aktivitäten auf diesem Kontinent zu regeln, die bis dahin per Dekret festgelegt worden waren und immer noch auf dem Konzept der nationalen Souveränität beruhen. Der Text wurde von Dr. Luis Valentín Ferrada Walker verfasst, der derzeit Mitglied der Beratergruppe U-Antarctica ist.

Die Expertengruppe U-Antarctica möchte, dass die Antarktis in der neuen Verfassung erwähnt wird. Ziel ist es, das antarktische Rechtssystem zu verbessern und sicherzustellen, dass es allen nationalen Territorien gemeinsam ist, auch wenn das Zugehörigkeitsgefühl in den Magallanes und chilenischen Antarktisregionen stärker ist, und dass dieser territoriale Anspruch aufrechterhalten wird.

„Dieses Signal könnte auch die Besorgnis über andere aufstrebende Mächte in der Antarktisfrage widerspiegeln, wie z.B. China, das seine Aktivitäten in der Region verstärkt“, fügt Florian Vidal hinzu, „denn wenn es nicht in die Verfassung aufgenommen wird, könnte die Botschaft als Verzicht verstanden werden. Andererseits würde ein solcher Schritt bedeuten, dass die Gesetzgebung in der Verfassung verankert wird, was z. B. von Argentinien als härtere Gangart ausgelegt werden könnte. Es ist ein heikler Balanceakt.“

In Plenarsitzungen, Radiointerviews und Artikeln erklärt die U-Antarctica, dass Frankreich die Antarktis auch in seiner Verfassung erwähnt. Der Artikel 72-3 über die überseeischen Gebiete besagt nämlich Folgendes: „Das Gesetz bestimmt die Gesetzgebung und die besondere Organisation der französischen Süd- und Antarktisgebiete und Clipperton.“

Dr. Luis Valentín Ferrada Walker spricht im Universitätsradio USACH in Santiago de Chile. BASE / YouTube

Im Jahr 2022 wurde der erste Verfassungsentwurf in einem nationalen Referendum abgelehnt. Der fehlende Konsens zwang die Regierung, einen zweiten Entwurf auszuarbeiten, um einen sozialen Vertrag zu finden, der alle Chilenen vereinen würde.

„Diese Ablehnung spiegelt eine Diskrepanz zwischen dem ersten Text und der allgemeinen nationalen Meinung wider“, erklärt Florian Vidal. „In Lateinamerika ist ein Trend zum Rechtsextremismus zu beobachten, und das ist es auch, was bei der Neufassung der Verfassung im Vergleich zur ersten Version passieren dürfte. Letztere war in Bezug auf die Umwelt und die biologische Vielfalt sehr universell und entsprach der Vision des derzeitigen Präsidenten Gabriel Boric. Diese droht nun über Bord geworfen zu werden. Wahrscheinlich wird sie einen souveräneren Ausdruck annehmen, der von rechtsgerichteten Parteien wie der des ehemaligen Präsidenten Sebastián Piñera, aber auch von den Bewohnern des Südens des Landes verteidigt wird“.

Inzwischen ist der Prozess in beschleunigter Form wieder aufgenommen worden. Eine Kommission aus 24 politisch unabhängigen Experten hat einen zweiten Verfassungsentwurf ausgearbeitet. Am 6. Juni 2023 übergab die Kommission den Verfassungsentwurf an 50 vom Volk gewählte, zumeist rechtsgerichtete Politiker, die über den Text abstimmen und jeden einzelnen Artikel billigen, ablehnen oder modifizierten sollten.

„Die Verweise auf die Antarktis in der ersten Fassung wurden nicht akzeptiert“, sagt Giovannina Sutherland Condorelli, eine der Sachverständigen. „Die Verweise wurden kritisiert, weil sie zu lang und zu spezifisch waren. Der vorherige Vorschlag erwähnte eine Verpflichtung zum Schutz der antarktischen Ökosysteme und der biologischen Vielfalt.

Infolge der Ablehnung der ersten Version sehen die aktuellen Änderungsvorschläge der U-Antarctica vor, das von Chile beanspruchte Gebiet als „Sondergebiet“ zu definieren, in dem die dort ausgeübten nationalen Rechte durch das Völkerrecht eingeschränkt sind.

Giovannina Sutherland Condorelli: „Das wahrscheinlichste Ergebnis ist, dass dieser neue Bezug zur Antarktis berücksichtigt wird. Unser neuer Vorschlag wurde von mehr oder weniger allen politischen Parteien unterstützt“.

„Ich glaube nicht, dass sie die Antarktis nicht einbeziehen“, kommentiert Florian Vidal, „es wäre ein Bruch mit der politischen und diplomatischen Linie Chiles, das sich als friedliche und polare südamerikanische Macht definiert, die auch die Frage nach dem Status der Osterinseln zurückstellen würde. Interessanterweise versucht Chile, einen Konsens zu formulieren und eine Gesellschaft zu schaffen, während die Antarktis einen politischen Bruch zwischen zwei verschiedenen Lesarten des Themas darstellt, den es in Argentinien auch nicht wirklich gibt.“

Ende dieses Jahres wird sich Chile zwischen der neuen Verfassung und dem Text von 1980 entscheiden müssen.

Camille Lin, PolarJournal

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